Guten Abend, ich habe hier noch einige Unklarheiten. Bisweilen habe ich noch keinen Termin bei einem Steuerberater bekommen, der Fachkundig ist. Wie schon erwähnt haben mir 2 kleine Kanzleien per Mail mitgeteilt, das Sie eine Beratung in Punkto Unternehmensverkauf nicht annehmen, da es ein komplexes Thema ist:-) Jetzt hatte ich ein Telefonat, wo mir mitgeteilt worden ist, das ich auf Bilanzierung umstellen muss! Im Netz habe ich Entdeckt, das es nicht zwingend Notwendig ist. Dem Grunde nach sollte es bei dem Unternehmen "Taxi" was ich gesondert führe kein Problem darstellen, für die ersten 8 Tage des neuen Jahres auf Bilanzierung umzustellen. Doch ich habe ein weiteres Gewerbe welches weiterläuft , Und dieses Unternehmen müßte ja dann wahrscheinlich auch Bilanzieren, was wesentlich mehr Aufwand bedeutet als die EÜR. Deshalb war mein Gedanke, bei meiner Buchführung, die Abschreibe Posten "1 PKW = Restbuchwert 7000.-, 1 Schreibtisch Restbuchwert = 148.- am Tag der Veräußerung als Verkauf mit Buchverlust (Verkaufspreis 1.-Euro) auszubuchen, die Restumsätze und die letzten Forderungen zu Buchen und dann das Geschäftsjahr beenden. Anschließend via Excel eine Aufgabebilanz und erkläre dort das der PKW und der Schreibtisch für je 1 Euro ausgebucht wurden. Mein Käufer hat ja den ganzen Betrieb für 50.000.- Netto Pauschal erworben. Das müsste doch möglich sein? Oder liege ich falsch. Vorab Danke
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