Die zwei Gewerbe werden in Ihrer Gewinnermittlung immer unabhängig voneinander geführt. Also das 2. Gewerbe wird von den Vorgängen im Taxiunternehmen nicht tangiert. 2 unterschiedliche Gewerbe, 2 unterschiedliche Buchführungen, 2x die Entscheidung über die Gewinnermittlungsart.
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