Da gab es vor ca 6 Wochen einen ausführlichen Artikel mit Beispielen in den NWB`s "Bei Gestellung eines (Elektro-)Fahrrads durch den Arbeitgeber beträgt der geldwerte Vorteil monatlich 1 % der auf volle 100 € abgerundeten Preisempfehlung. Ist das Elektrofahrrad als Kraftfahrzeug einzuordnen, ist der private Nutzungswert mit monatlich 1% des Listenpreises anzusetzen - Regelung wie bei Überlassung eines Betriebs-Pkws - gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder v. 23. 11. 2012 - S 2334, BStBl 2012 I S. 1224. (EStG § 8 Abs. 2) Stand: 31.05.2016" Quelle: NWB - Datenbank
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