Hallo, bin zufällig auf den Beitrag gestoßen. Könnten Sie das mit der Kreditkarte genauer erklären bitte? "Voraussetzung ist jedoch in beiden Fällen, dass es sich um Sachbezüge handelt. Die Abgrenzung zwischen Geldleistung und Sachbezug ist bei der Anwendung der Sachbezugsfreigrenze von entscheidender Bedeutung, aber auch bei der Abgrenzung steuerfreier Aufmerksamkeiten. Die Voraussetzungen hierzu sind in den letzten Jahren verschärft worden."
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