Hallo, Arbeitgeber sind verpflichtet, die Bescheinigungen aus systemgeprüften Programmen oder maschinell erstellten Ausfüllhilfen (sv.net) an die Datenannahmestellen der Krankenkassen übermitteln. Die Datenannahmestellen leiten die Entgeltbescheinigungen an die unterschiedlichen Leistungsträger (Krankenkassen, Berufsgenossenschaften, Rentenversicherungsträger, Bundesagentur für Arbeit) weiter. Die Rechtsgrundlage dazu sowie weiterführende Informationen finden Sie im Dokument Entgeltersatzleistungen (EEL). Viele Grüße Sabine Hauch Personalwirtschaft DATEV eG
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