Guten Tag zusammen, bei unserem Mandanten hat eine Schülerin ein unentgeltliches Schülerpraktikum absolviert. Laut dem Dokument 5303350 muss ein unentgeltliches Schülerpraktikum in LODAS nicht erfasst werden. Was ist aber, wenn der Schülerin während des Praktikums Mahlzeiten unentgeltlich gestellt worden sind? Dies muss doch pauschal versteuert werden, muss ich die Schülerin doch anlegen? Oder kann ich die Pauschalversteuerung nachträglich melden? Für Tipps wäre ich sehr dankbar. LG
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