Hallo, ich glaube hier geht es nicht darum, dass der Feiertag nicht vergütet werden soll, sondern dass der Mitarbeiter erst nach dem 01.01.2018 eingetreten ist. Der Mandant hat wahrscheinlich Arbeitsverträge ab dem 02.01.2018 abgeschlossen. Hilfreich ist immer, wenn Sie angeben, ob Sie mit Lodas oder Lohn und Gehalt abrechnen. Auch wenn es in dem folgenden Beitrag um ein ganz anderes Thema geht, so finden Sie dort Hinweise zu beiden Programmen, wie Sie die Berechnungsweise der Kürzung von Tagen ändern können: wie kann ich Kind krank auch bei einem Tag mit Unterbrechung eingeben auch wenn der Monat 31. Tage hat? Viele Grüße T. Reich
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