Hallo zusammen,
wir haben eine schwangere Kollegien, welche eine Beschäftigungsverbot von 4 Stunden erhalten hat, d..h. Sie darf jeden Tag von 8 Sunden nur 4 Stunden arbeiten.
Wie wird das im Kalender belegt, oder beim Beschäftigungsverbot?
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Grüße
Elke
Hallo Frau Bechtel,
in Lodas geben Sie bei Mutterschutz im Register "Beschäftigungsverbote" den Zeitraum des Verbots ein und als Art "Teilausfall".
Ob es für die Ermittlung des Lohns eine Automatik gibt weis ich nicht.
Ich habe immer das Gehalt dann entsprechend gekürzt und das Beschäftigungsverbot mit der Stammlohnart 889 über die Erfassungstabelle manuell gebucht.
Gruß
Björn Niggemann
Hallo Herr Niggemann,
leider hatte ich vergessen anzugeben, dass wir mit Lohn und Gehalt arbeiten.
Danke für Ihre Hilfe.
Grüße
Elke Bechtel
Hallo Frau Bechtel,
in Dok.-Nr.: 5303174 unter Punkt 5 finden Sie Informationen dazu.
Gruß
wsw