abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Beschäftigungsverbot

3
letzte Antwort am 22.02.2017 10:03:59 von wswhausmeister
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
ebechtel
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 4
1760 Mal angesehen

Hallo zusammen,

wir haben eine schwangere Kollegien, welche eine Beschäftigungsverbot von 4 Stunden erhalten hat, d..h. Sie darf jeden Tag von 8 Sunden nur 4 Stunden arbeiten.

Wie wird das im Kalender belegt, oder beim Beschäftigungsverbot?

Vielen Dank für Ihre Hilfe.

Grüße

Elke

björn
Experte
Offline Online
Nachricht 2 von 4
553 Mal angesehen

Hallo Frau Bechtel,

in Lodas geben Sie bei Mutterschutz im Register "Beschäftigungsverbote" den Zeitraum des Verbots ein und als Art "Teilausfall".

Ob es für die Ermittlung des Lohns eine Automatik gibt weis ich nicht.

Ich habe immer das Gehalt dann entsprechend gekürzt und das Beschäftigungsverbot mit der Stammlohnart 889 über die Erfassungstabelle manuell gebucht.

Gruß

Björn Niggemann

0 Kudos
ebechtel
Beginner
Offline Online
Nachricht 3 von 4
553 Mal angesehen

Hallo Herr Niggemann,

leider hatte ich vergessen anzugeben, dass wir mit Lohn und Gehalt arbeiten.

Danke für Ihre Hilfe.

Grüße

Elke Bechtel

0 Kudos
wswhausmeister
Beginner
Offline Online
Nachricht 4 von 4
553 Mal angesehen

Hallo Frau Bechtel,

in Dok.-Nr.: 5303174 unter Punkt 5 finden Sie Informationen dazu.

Gruß

wsw

3
letzte Antwort am 22.02.2017 10:03:59 von wswhausmeister
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage