Hallo, für die Erstellung einer Arbeitsbescheinigung muss ein Austrittsdatum erfasst sein. Eine Ausnahme hiervon besteht bei beendeten Beschäftigungsverhältnissen, bei denen die Beschäftigung nicht mehr ausgeübt wird, das Arbeitsverhältnis aber weiter fortbesteht. Gründe hierfür können z. B. sein: - unwiderrufliche Freistellung durch den Arbeitgeber mit Weiterzahlung des Arbeitsentgelts - Aussteuerung aus dem Krankengeldbezug In solchen Fällen kann eine Arbeitsbescheinigung manuell unter Abrechnung | DÜ-Arbeitsbescheinigungen auch ohne ein erfasstes Austrittsdatum erstellt werden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserem Dokument 1018687 - Arbeitsbescheinigung (BEA) ohne Austrittsdatum erstellen - Beispiele für Lohn und Gehalt.
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