Hallo,
wir haben für nächstes Jahr die Herausforderung, dass wir aktuell befristete Arbeitsverträge in unbefristete überführen. In unserem Bereich gibt es die Besonderheit, dass das Arbeitsverhältnis der Beschäftigten in den Sommerferien ruht und diese in der Zeit Anspruch auf AAG haben.
Unser Problem ist jetzt, dass wir die Arbeitsbescheinigung nur erstellen können, wenn auch ein Austrittstermin angegeben wurde.
Gibt es bereits eine Möglichkeit dennoch Arbeitsbescheinigungen zu erstellen? Bzw. wo müssten ggf. solche Unterbrechungen eingetragen werden, damit die Bescheinigungen elektronisch erstellt und versandt werden können.
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
@ProVIIT schrieb:In unserem Bereich gibt es die Besonderheit, dass das Arbeitsverhältnis der Beschäftigten in den Sommerferien ruht und diese in der Zeit Anspruch auf AAG haben.
Lehrerïnnen?
Es handelt sich nicht um Lehrer*innen.
In dem Fall geht es um Integrationshelfer und das deren Arbeit von den Trägern nach Stunden gezahlt wird und in den Ferien eben nicht.
Dazu gibt es vorherige Klärungen, dass in diesen Fällen Anspruch auf Arbeitslosengeld für die Überbrückung erfolgt.
Wir würden diese Mitarbeiter auch gerne durchgehen beschäftigen und kämpfen dafür, allerdings gibt es noch keine größere Einsicht bei den Kostenträgern der Maßnahmen dazu.
Hallo,
die Integrationshelfer/Schulbegleiter haben doch einen AV, in dem klar geregelt ist, ob das Arbeitsverhältnis tatsächlich endet oder wirklich ruht. Wenn das Arbeitsverhältnis nur ruht, könnte vielleicht mit der Erfassung einer Fehlzeit wie "Aussteuerung/Beginn Arbeitslosengeld" eine Behelfslösung genutzt werden.
Grüße
Greese
Bei LODAS würde ich nach der Juli-Abrechnung das Beschäftigungsende eintragen, die Arbeitsbescheinigung verschicken und es danach wieder rausnehmen. Das könnte klappen, ohne dass eine Abmeldung (SV und FA) erstellt wird.
Oder mit der Arbeitsagentur sprechen und fragen, ob sie damit klar kommen, wenn das Austrittdatum der 31.12.2099 ist.
Dann sollte bei der elektronischen Arbeitsbescheinigung auch nur bis einschließlich dem letzten abgerechneten Monat bescheinigt werden.
So war es bei mir. Austritt 6.6., Juni Abrechnung noch nicht erfolgt, Arbeitsbescheinigung verschickt, Bescheinigt wurde bis 31.5.
Hallo,
für die Erstellung einer Arbeitsbescheinigung muss ein Austrittsdatum erfasst sein. Eine Ausnahme hiervon besteht bei beendeten Beschäftigungsverhältnissen, bei denen die Beschäftigung nicht mehr ausgeübt wird, das Arbeitsverhältnis aber weiter fortbesteht. Gründe hierfür können z. B. sein:
- unwiderrufliche Freistellung durch den Arbeitgeber mit Weiterzahlung des Arbeitsentgelts
- Aussteuerung aus dem Krankengeldbezug
In solchen Fällen kann eine Arbeitsbescheinigung manuell unter Abrechnung | DÜ-Arbeitsbescheinigungen auch ohne ein erfasstes Austrittsdatum erstellt werden.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserem Dokument 1018687 - Arbeitsbescheinigung (BEA) ohne Austrittsdatum erstellen - Beispiele für Lohn und Gehalt.