Hallo Zusammen, aber wozu bestellt/aktiviert man dann die Anwendung DUO? Wenn der Mandant nur hochlädt und die Belege nicht bearbeitet, die Bank nicht prüft etc., entspricht das doch eigentlich der damaligen Einreichung eines "Schuhkartons". Bei uns ist in diesem Fall dann alles doppelt und dreifach hochgeladen, E-Rechnungseingänge die gem. EN 16931 nicht valide sind werden vom Mandanten nicht erkannt und neu angefordert etc. In der ungeprüften Bank fehlen Belege und es häufen sich die Rückfragen am Monatsende. Die Bearbeitung ist ja auch irgendwie eine Art Garantie, dass der Mandant sich die Rechnungen angeguckt/geprüft/ggf. ergänzt und quasi dadurch zur Verbuchung "freigegeben" hat. Natürlich kann man technisch gesehen alle Belege unbearbeitet in die Buchführung einspielen und UO nur als Digitalisierungsportal nutzen, aber dann reicht ja eigentlich auch "Belege Online" (nur, dass die Belege dann von der Kanzlei selbst hochgeladen/digitalisiert werden müssen), oder andere Digitalisierungsportale. Ich denke auch, dass man dem Mandanten dadurch die Anwendung mit ihren Möglichkeiten nicht nahe bringt, wenn er lediglich die Belege hochladen muss. Andererseits haben wir natürlich auch immer immer die Diskussion mit den Mandanten über den angeblichen Mehraufwand. Meiner Meinung nach musste man früher die Belege auch sammeln, prüfen, lochen, abheften und die Bank zur Überprüfung abhaken (o.ä.). Zusätzlich musste man den Ordner noch bringen und wieder abholen und hatte die Belege nicht vor Ort. Wie argumentiert ihr denn dann (falls ihr auch Diskussionen diesbezüglich habt), bzw. gibt es eurerseits Tipps, wie man den Mandanten entlasten kann, aber er die Anwendung trotzdem auch umfänglich nutzt? Oder verbuchen die Meisten hier die Belege einfach unbearbeitet über den vorab genannten Weg mit den jeweiligen Filter-Einstellungen? Danke und einen schönen Tag für Alle!
... Mehr anzeigen