Hallo @EN , sie sollten unbedingt mit Ihrem Berater eine Lösung finden. Allerdings halte ich den SKR04 bei gemeinnützigen Körperschaften für schlicht nicht zielführend. Sie benötigen im besten Fall den SKR42 als Nachfolger des bisherigen Branchenpakets SKR42. Sprechen Sie diesbezüglich Ihren Berater an. Sich den SKR04 auf die der Gemeinnützigkeit zugrundeliegenden Sphären aufzuteilen, erscheint mir eine Qual, die nicht sein muss. Diese Aufteilung ist übrigens auch aus steuerlicher Sicht sehr wichtig. Während die Spenden dem Ideellen Bereich zuzurechnen sind, wären die Kosten für Ihren Satzungszweck grundsätzlich dem Zweckbetrieb zuzurechnen. Ich kann Ihnen die Seite Vereinsknowhow von Herrn Pfeffer dazu ans Herz legen. Dort können Sie auch ein Kontierungs-ABC erwerben. Zum Einstieg ist das ganz hilfreich. Bitte nehmen Sie jedoch unbedingt Ihren Berater mit und einigen sich auf eine Branchenlösung. VG
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