Guten Abend in die Runde, ein Arbeitnehmer wird im Übergangsbereich vergütet. Nun liegt die LODAS Gehaltsabrechnung März vor, wobei Kurzarbeit abgerechnet wurde. Meine Frage bezieht sich auf die Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitnehmers. Vor KUG (Februar) lässt sich mit der Formle 2020 die einheitliche Bemessungsgrundlage für alle KV/PV/AV/RV nachvollziehen. Bei 1.010 € werden die Beiträge aus 972 € errechnet, soweit gut. Nun (März) reduziert sich das Gehalt aufgrund von Kurzarbeit um ca 285€, das verminderte Gehalt beträgt 722 €. Das Kurzarbeitergeld beläuft sich auf 150 €. Der Arbeitnehmer zahlt AV aus 647 €, das ist wieder die Formel 2020, nachvollziehbar. Die AN-Beiträge zu KV/PV/RV werden aber von LODAS aus 877 € gerechnet, kann das stimmen? Erwartet hätte ich, dass auch hier die Beiträge einheitlich festgesetzt werden. Danke für Ihre Unterstützung, J. Wirth
... Mehr anzeigen