Guten Morgen,
im Rahmen der Abschlusserstellung zeigen sich bei einem Mandanten Zuwendungen (ohne Einzelaufzeichnung) an Geschäftsfreunde, Wert jeweils >35 €. Die Aufwendungen sind damit nicht abzugsfähig.
Nun wurde darüber diskutiert, ob nachträglich noch für das Jahr 2019 Pauschalsteuer nach § 37b angemeldet werden kann. Grundsätzlich besteht das Wahlrecht ja noch bis zur lohnsteuerlichen Betriebsprüfung.
Kann man mit DATEV Lodas noch ins Jahr 2019 abrechnen, auch wenn der 28.2. bereits vorbei ist? Geht das über die Nebenbuchführung?
Danke für Ihre Anregungen!
Gelöst! Gehe zu Lösung.
oder gibt es einen anderen Weg zur Anmeldung der Lohnsteuer, der vorzuziehen ist (Mandant ist in LODAS geführt)
Moin,
auch wenn ich so einen Fall glücklicherweise noch nicht bearbeiten musste, vielleicht eine Idee:
Verbindlichkeiten im JA müssen ja ohnehin eingebucht werden.
37b im lfd. Jahr bei Lodas verarbeiten, daraus die Werte für den JA ermitteln.
Evtl. vorher mit dem FA klären bzw. dieses zumindest informieren.
Dieser Weg könnte evtl. relativ zügig zu einer machbaren Lösung führen ohne ganz wild mit den Programmen zu tricksen.
Viel Erfolg und eine schnelle Lösung wünscht
WF
wird denn durch die Nebenbuchführung die Lohnsteueranmeldung 12/2019 geändert oder läuft der Sachverhalt in die aktuelle Anmeldung 11/2020?
Hallo,
die Werte zur Nebenbuchführung können nur im aktuellen oder im vorherigen Bearbeitungsmonat erfasst werden. Um die Lohnsteuer-Anmeldung des Vormonats zu korrigieren, ist eine Wiederabrechnung erforderlich. Eine Korrektur für vorhergehende Lohnsteuer-Anmeldungen ist mit LODAS nicht möglich.
Über das Programm DÜ-Formular Lohnsteuer-Anmeldung können Sie pauschale Werte rückwirkend aufnehmen. Das genaue Vorgehen finden Sie im Dokument 1071259 - Lohnsteuer-Anmeldungen mit "DÜ-Formular Lohnsteuer-Anmeldung" erfassen.
Mit freundlichen Grüßen
Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft
DATEV eG