Hallo, wenn Sie grundsätzlich mit der Zuordnung von Mitarbeitern arbeiten (auf Gebühreneben oder Rechnungsebene) bleibt im diesem Fall keine andere Möglichkeit, als 2 Gebühren anzulegen. Alternativ kann eine Umsatzverteilung auch auf Basis der zugeordneten Kosten erfolgen. Mehr Informationen finden Sie in folgendem Dokument: 9271683 . Schöne Grüße Kerstin Schulz DATEV eG
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