Hallo zusammen,
bei uns stellt sich die Frage, ob es in Eigenorganisation Classic möglich ist, eine einzelne Gebührenposition zwei oder mehreren Mitarbeitern zuzurechnen.
Als konkretes Beispiel liegt uns eine Gebührenposition für die Buchführung 2022, die wir einmal im Jahr abrechnen.
Mitarbeiter 1 hat die Buchführung für 01/2022 - 05/2022 erstellt.
Mitarbeiter 2 hat die Buchführung für 06/2022 - 12/2022 erstellt.
Für das interne Controlling würde ich die abgerechneten Gebühren den jeweiligen Mitarbeitern anteilig zuordnen. Hier sollen keine zwei Gebührenpositionen auf der Rechnung erscheinen. Optisch soll sich für den Mandanten nichts ändern.
Vielen Dank im Voraus und beste Grüße
Andreas Brauers
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
wenn Sie grundsätzlich mit der Zuordnung von Mitarbeitern arbeiten (auf Gebühreneben oder Rechnungsebene) bleibt im diesem Fall keine andere Möglichkeit, als 2 Gebühren anzulegen.
Alternativ kann eine Umsatzverteilung auch auf Basis der zugeordneten Kosten erfolgen.
Mehr Informationen finden Sie in folgendem Dokument: 9271683 .
Schöne Grüße
Kerstin Schulz
DATEV eG