Hallo Susanne, wenn die arbeitgeberfinanzierte Direktversicherung steuer- und SV-frei abgerechnet wird, gehört dieser Betrag nicht zu den laufenden SV-pflichtigen weitergewährten Leistungen und sollte daher nicht in der EEL-Bescheinigung gemeldet werden. Gerne überprüfen wir den Sachverhalt individuell. Bitte wenden Sie sich dazu über einen der anderen Servicekanäle an uns.
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