Hallo @Superwolfi, wir haben für Landwirte (SKR14 - Branchenpaket Land- und Forstwirtschaft) keine Programmverbindung in die Gesonderte u. einheitliche Feststellung. Siehe auch im Kapitel 3 im nachfolgenden Dokument: Programmverbindungen bei Standardkontenrahmen / Branchenpaketen (Dok.-Nr. 1032583) Zwar kann die Programmverbindung aufgerufen werden, macht wertmäßig allerdings nur in einer Konstellation Sinn: wenn das Wirtschaftsjahr gleich dem Kalenderjahr ist, was bei Land- und Forstwirten wohl eher die Ausnahme ist. Denn der Gewinn kann zeitlich in der Programmverbindung nicht aufgeteilt werden, wäre jedoch notwendig gemäß §4a Abs. 2 EStG. Freundliche Grüße Lukas Rudolph Service Jahresabschluss & Anlag
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