Nach der Installation dieses Service-Release wird bei der Abrechnung von einem Minijob im Baulohn unter Verwendung der LA 2200 im Kalender die folgende Meldung bei der Probeabrechnung angezeigt: Hinweis #LN10928 Sie haben im Monat 03/2023 Entgelt erfasst, aber keine Stunden mit Anspruch auf Lohnzahlung gebucht. Gemäß Bau-Verfahrenstarifvertrag sind Sie bei gewerblichen Arbeitnehmern zur Meldung der tatsächlichen Stunden verpflichtet (auch bei Aushilfskräften und Monatslohnempfängern). Die Stunden sind auch Berechnungsgrundlage für eine zu gewährende Mindesturlaubsvergütung. » Prüfen Sie, ob tatsächlich keine Stunden angefallen sind (z. B. bei Entgeltweiterzahlung während einer Unterbrechung). Erfassen Sie andernfalls die Stunden mit Lohnzahlungsanspruch. Das verstehe ich leider nicht, denn es wurden ja Stunden erfasst und die Erfassung erfolgt wie zuvor auch. Liegt hier evtl. ein Fehler im Programm vor?
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