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Neues Service-Release: Lohn und Gehalt 12.27

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letzte Antwort am 28.03.2023 12:14:41 von Selina_Heubeck
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DATEV-Mitarbeiter
Nina_Schöneweis
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 1 von 5
709 Mal angesehen

Hallo Community,

 

seit gestern Abend, 23.03.2023, steht das Service-Release 12.27 von Lohn und Gehalt compact / classic / comfort zur Installation per DFÜ bereit.

 

Alle Informationen rund um die Software-Bereitstellung finden Sie hier.

 

Gesetzliche Änderungen:

 

  • Steuer-PAP 2023

Die neue Version berücksichtigt die durch das Jahressteuergesetz 2022 beschlossenen Änderungen mit Auswirkungen auf die Programmablaufpläne 2023 für die Berechnung von Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer (Steuer-PAP):

 

- Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag erhöht sich auf 1.230,00 EUR
- Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende erhöht sich auf 4.260,00 EUR.

 

Der neue Steuer-PAP gilt rückwirkend ab 01.01.2023. Die rückwirkenden Änderungen können eine automatische Nachberechnung ab Januar 2023 auslösen. Für ausgetretene Arbeitnehmer wird keine automatische Nachberechnung durchgeführt.

 

Durch den geänderten Steuer-PAP können sich die Netto-Verdienste für bereits abgerechnete Monate ändern. Dies wirkt sich auf bereits übermittelte AAG-Anträge und EEL-Meldungen unterschiedlich aus.

 

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in den Dokumenten Fragen und Antworten zum Thema Jahressteuergesetz 2022 und Jahressteuergesetz 2022 – Hintergrund, sowie im Beitrag Korrekturen der Steuerberechnung 2023 (Jahressteuergesetz 2022).

 

  • Neue Formulare für das konjunkturelle Kurzarbeitergeld und Saison-Kurzarbeitergeld

Die Kurzarbeitergeld-Formulare wurden an die aktuellen Vorgaben der Bundesagentur für Arbeit angepasst. Die neu veröffentlichten Antragsformulare für das Saison-Kurzarbeitergeld und den ergänzenden Leistungen wurden integriert.

 

  • Neue Kug-Tabellen und Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen (SV-Erstattung) bei Weiterbildung während Kug

Bitte beachten Sie, dass für betroffene Arbeitnehmer nach der Installation der neuen Version eine automatische Nachberechnung gemäß der aktuell gültigen Kug-Tabelle erfolgt. Für bereits ausgetretene Arbeitnehmer erfolgt keine automatische Nachberechnung.

 

 

Funktionale Änderungen:

 

  • Übersicht "Aktuelles" in Lohn und Gehalt

Mit der neuen Version gibt es bei den Brennpunkten eine neue Übersicht "Aktuelles". Diese enthält kurzfristige gesetzliche Änderungen, Hilfemedien und aktuelle Fehler. Die neue Übersicht kann bei Besonderheiten täglich aktualisiert werden.

 

  • Datenänderungen für das Datentransfer-Cockpit bereitstellen

Geänderte Daten werden nach der erstmaligen Bereitstellung der Daten nicht mehr automatisch, sondern mit dem Monatsabschluss oder mit dem Schließen des Fensters Datenaustausch DATEV Personaldaten automatisch an das Rechenzentrum übermittelt. Sie können nach Änderung von eAU relevanten Daten die Daten auch manuell senden.

 Datentransfer-Cockpit in Lohn und Gehalt einrichten

 

  • eAU-Folgebescheinigungen

Arbeitsfreie Tage, die zwischen einer Erst- und einer Folgeerkrankung oder zwischen Folgeerkrankungen liegen, können nun automatisch mit dem Ausfallschlüssel K/KF/KB im Kalender vorbelegt werden. Die Krank-Buchungen aus der Folgebescheinigung werden ab dem Datum "Festgestellt am" direkt an die letzte Krank-Buchung der vorangegangenen Arbeitsunfähigkeit im Kalender angeschlossen. Dabei werden Tage ohne Soll-Arbeitszeit (z. B. Wochenenden) ebenfalls miterfasst.

 Fragen und Antworten zum Thema Folgebescheinigungen (eAU) in Lohn und Gehalt

 

  • eAU - Ende des Anspruchs auf Entgeltfortzahlung

Wenn Krankheitszeiträume auch dann automatisch in den Kalender übernommen werden sollen, obwohl die Anspruchsdauer von 42 Tagen möglicherweise überschritten ist, aktivieren Sie zusätzlich das neue Kontrollkästchen "Ausfallschlüssel auch bei möglichem Ende des Anspruchs auf Entgeltfortzahlung erzeugen".

 Feiertage/Urlaub/AU-Bescheinigung (Arbeitsbereich)

 

  • ASCII-Import eAU

Auf der Mandantenebene können über Datenübernahme | eAU-Abfragen importieren eAU relevante Daten mehrerer Arbeitnehmer mittels ASCII-Import nach LuG importiert werden. Die Datensätze werden direkt in das Fenster eAU-Abfragen erstellen übernommen und können unmittelbar an die Krankenkassen übermittelt werden.

 eAU-Abfragen importieren (Feldhilfe) [neu ab Version 12.27]
 Schnittstellen in den DATEV-Programmen

 

  • Mitarbeiter-Stammdaten aus Lohn und Gehalt im DATEV Arbeitnehmer online Cockpit bereitstellen

Die aktuellen Stammdaten der Mitarbeiter (z. B. Name, Adresse, Geburtstag, etc.) und neue Auswertungen können jetzt unabhängig von der Lohnabrechnung über Mandant | Programmverbindungen | Arbeitnehmer online | Daten/ Dokumente senden an das DATEV Arbeitnehmer online Cockpit übermittelt werden.

 

  • Datenaustausch aus Lohn und Gehalt mit Personal-Managementsystem classic

Abrechnungsrelevante Felder für Grenzgänger aus der Türkei, Norwegen und Spanien können aus Lohn und Gehalt nach Personal-Managementsystem classic übernommen werden.

 

  • Widerspruchsrecht BEA entfällt

Seit 01.01.2023 können Arbeitnehmer keinen Widerspruch an der elektronischen Übermittlung von Arbeits- und Nebeneinkommensbescheinigungen an die Bundesagentur für Arbeit mehr einlegen. Daher entfällt die Erfassungsmöglichkeit für einen Wiederspruch.

 

 

Fehlerbehebungen:

 

  • Einrichtung Datentransfer-Cockpit

Die Einrichtung des Datentransfer-Cockpits über den Einrichtungsassistent kann jetzt beendet werden. Das Fenster Einrichtungsassistent wird nicht mehr weiß. Die Aktivierung im Einrichtungsassistent wird jetzt durchgeführt und beendet.

 Einrichtung Datentransfer-Cockpit kann nicht abgeschlossen werden

  • LN06644 beim Daten senden in Lohn und Gehalt

Beim Senden von Daten (DFÜ-Aufträge) z. B. nach der Lohnabrechnung oder dem Monatsabschluss aus Lohn und Gehalt an das DATEV-Rechenzentrum wird jetzt nicht mehr die Programm-Meldung #LN06644 ausgegeben.

 LN06644 beim Daten senden in Lohn und Gehalt

 

  • Lohnausgleich mit Lohnart 8200

Bei Mandanten im Gerüstbauer-Handwerk kann der Lohnausgleich mit der Lohnart 8200 wieder erfasst und korrigiert werden.

 LN20789 Gerüstbauer-Handwerk: Der Lohnausgleich mit Lohnart 8200 kann nicht mehr erfasst werden 

 


➡️  Weitere Informationen zu den gesetzlichen Änderungen, funktionalen Änderungen und Fehlerbehebungen finden Sie in den Dokumenten:

 

Aktuelle Version von Lohn und Gehalt compact / classic / comfort

Gesetzliche Änderungen im Bereich Personalwirtschaft

Kurzarbeitergeld: Aktuelle Änderungen im Überblick
 


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🎥  Den Infoservice Lohn und Gehalt März 2023 gibt es auch diesmal wieder als Video. Das Video enthält eine Auswahl an Themen der aktuellen Infoservice-Ausgabe.

 


Viele Grüße aus Nürnberg
Ihr Community-Team Personalwirtschaft Lohn und Gehalt

Freundliche Grüße, Nina Schöneweis
Personalwirtschaft | DATEV eG
Markus1977
Beginner
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593 Mal angesehen

Nach der Installation dieses Service-Release wird bei der Abrechnung von einem Minijob im Baulohn unter Verwendung der LA 2200 im Kalender die folgende Meldung bei der Probeabrechnung angezeigt:

 

Hinweis #LN10928
Sie haben im Monat 03/2023 Entgelt erfasst, aber keine Stunden mit Anspruch auf Lohnzahlung gebucht.
Gemäß Bau-Verfahrenstarifvertrag sind Sie bei gewerblichen Arbeitnehmern zur Meldung der tatsächlichen
Stunden verpflichtet (auch bei Aushilfskräften und Monatslohnempfängern). Die Stunden sind auch
Berechnungsgrundlage für eine zu gewährende Mindesturlaubsvergütung.
» Prüfen Sie, ob tatsächlich keine Stunden angefallen sind (z. B. bei Entgeltweiterzahlung während einer
Unterbrechung). Erfassen Sie andernfalls die Stunden mit Lohnzahlungsanspruch.

 

Das verstehe ich leider nicht, denn es wurden ja Stunden erfasst und die Erfassung erfolgt wie zuvor auch. Liegt hier evtl. ein Fehler im Programm vor?

Lohni1986
Beginner
Offline Online
Nachricht 3 von 5
557 Mal angesehen

Hallo bei mir kommt es auch bei LA 1000 obwohl alle Stunde über den Kalender tagesgenau erfasst wurden. Was ist hier los? Lohnart enthält diesbezüglich auch keine Anpassungsmöglichkeit neu?

DATEV-Mitarbeiter
Selina_Heubeck
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 4 von 5
511 Mal angesehen

Hallo Community, 

 

durch die gesetzlichen Änderungen in der steuerlichen Berechnung ab 01/2023 wird eine Nachberechnung auf Januar 2023 zwingend. In diesem Zuge wird die von Ihnen genannte Hinweismeldung #LN10928 ausgegeben. 

 

Es handelt sich dabei leider um eine Hinweismeldung die fälschlicherweise ausgegeben wird. Sie können den Hinweis ignorieren, denn er hat keinerlei Auswirkungen auf die Lohnabrechnung und die Datenübermittlung an die Sozialkasse.

 

Update 28.03.2023 - 12:15 Uhr:

Wir werden den Hinweis mit einem Hotfix (Version 12.28 von Lohn und Gehalt) voraussichtlich am 30.03.2023 bereinigen. Wir halten Sie über den Zeitpunkt der Fehlerbehebung im Dokument 1026896 auf dem Laufenden. 

Beste Grüße Selina Heubeck
Personalwirtschaft | DATEV eG
DATEV-Mitarbeiter
Selina_Heubeck
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 5 von 5
447 Mal angesehen

Update: 

 

Der falsch ausgegebene Hinweis #LN10928 wird mit einem Hotfix (Lohn und Gehalt 12.28) ausgebaut. Das Hotfix wird voraussichtlich am 30.03.2023 für Sie bereitgestellt. 

 

Weitere Informationen zum Hotfix finden Sie in Kürze in unserem Dokument 1021721 - Aktuelle Version von Lohn und Gehalt compact/ classic/ comfort .

Beste Grüße Selina Heubeck
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 28.03.2023 12:14:41 von Selina_Heubeck
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