Hallo, der Bestandsschutz darf nur ab dem Monat 10/2022 zugeordnet werden. Bitte prüfen Sie die entsprechenden Felder/ Historien in den Stammdaten der betroffenen Mitarbeiter. 1. Mitarbeiter in Lohn und Gehalt öffnen. 2. Stammdaten | Beschäftigung | Tätigkeiten | Organisationseinheiten wählen. 3. Den Beschäftigungsbetrieb bereits ab 10/2022 zuordnen. 4. Stammdaten | Sozialversicherung | Allgemeine SV-Daten | Midijob wählen. 5. Das Kontrollkästchen Midijob berechnen ab 10/2022 aktivieren. 6. Das Kontrollkästchen Bestandsschutz anwenden aktivieren und die Bundesknappschaft ab 10/2022 erfassen. Findet die beschriebene Vorgehensweise keine Abhilfe, nennen Sie uns bitte die Fehlernummer und den Meldungstext der in Lohn und Gehalt angezeigt wird.
... Mehr anzeigen