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Bestandschutz bei Systemwechsel eingeben

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letzte Antwort am 27.01.2023 08:24:58 von Matthias_Platz
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VictoriaRe
Beginner
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Wir haben zum 01.01.2023 einen Systemwechsel auf Datev gemacht. 

 

Eine Mitarbeiterin wurde bisher auf 454 € (Bestandsschutz) abgerechnet. Wenn ich diese nun in Lohn und Gehalt anlegen möchte, bekomme ich einen Fehler dass die Historie bei der Knappschaft und Midijob anpassen muss. 

 

Kann mir jemand hierbei helfen, was genau gemeint ist?

DATEV-Mitarbeiter
Matthias_Platz
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 2
75 Mal angesehen

Hallo,

 

 

der Bestandsschutz darf nur ab dem Monat 10/2022 zugeordnet werden. Bitte prüfen Sie die entsprechenden Felder/ Historien in den Stammdaten der betroffenen Mitarbeiter.

 

1. Mitarbeiter in Lohn und Gehalt öffnen.
2. Stammdaten | Beschäftigung | Tätigkeiten | Organisationseinheiten wählen.
3. Den Beschäftigungsbetrieb bereits ab 10/2022 zuordnen.
4. Stammdaten | Sozialversicherung | Allgemeine SV-Daten | Midijob wählen.
5. Das Kontrollkästchen Midijob berechnen ab 10/2022 aktivieren.
6. Das Kontrollkästchen Bestandsschutz anwenden aktivieren und die Bundesknappschaft ab 10/2022 erfassen.

 

Findet die beschriebene Vorgehensweise keine Abhilfe, nennen Sie uns bitte die Fehlernummer und den Meldungstext der in Lohn und Gehalt angezeigt wird.

Viele Grüße, Matthias Platz
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 27.01.2023 08:24:58 von Matthias_Platz
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