Hallo, ja diese Möglichkeit gibt es. Bei Fehlzeiten unter der Spalte Öffentl. Dienst den Haken bei "Anspruch auf KG-Zuschuss " setzen und die Tägliche Brutto Sozialleistung eintragen. In der Spalte Weitergewährte AG-Leistung das Vergleichs-Netto-Entgelt sowie Brutto und Netto-Sozialleistung eintragen. Achtung: Bei Tariferhöhung oder Stufenänderung muss die Fehlzeit beendet werden und eine Neue mit dem neuen Vergleichs-Netto-Entgelt angelegt werden.. Mfg Wolfram
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