Hallo, bei Rückmeldung der Fehlermeldung #LN09236 mit der Fehlernummer 552020215 ist davon auszugehen, dass für den Mitarbeiter schon eine erfolgreiche Anmeldung als Hauptarbeitgeber zu diesem Meldebeginn vorliegt. Eine weitere Anmeldung als Hauptarbeitgeber am gleichen Tag ist nicht möglich, es muss mindestens ein Tag Zeitversatz vorliegen. Sie schreiben bei Ihrem Sachverhalt, dass der Mitarbeiter bereits seit längerer Zeit bei Ihnen beschäftigt ist und ein Austrittsdatum erfasst und anschließend wieder entfernt wurde. Wurde für das Austrittsdatum überhaupt eine Abmeldung zum ELStAM-Verfahren erstellt? Falls nicht ist der Mitarbeiter immer noch bei Ihnen angemeldet und Sie erhalten bei erneuter Anmeldung die Fehlernummer 552020215 korrekt zurückgemeldet. Wurde allerdings von Ihnen eine Abmeldung zum Austrittsdatum erstellt, hat vermutlich ein anderer Arbeitgeber den Arbeitnehmer am ELStAM-Verfahren angemeldet. Damit wir Ihnen die richtige Abhilfe auf Ihren Sachverhalt nennen können, benötigen wir weitere Informationen. Wenden Sie sich daher bitte über die üblichen Servicekanäle an uns. Mit den entsprechenden Ordnungsbegriffen können wir den Sachverhalt dann individuell für Sie prüfen. Weitere Informationen zum Fehler 552020215 finden Sie auch im Dokument 1002240 552020215 bei der Anmledung bei ELStAM (Lohn und Gehalt)
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