Hallo Herr Lutz, liebe Community, ich habe einen ganz ähnlichen Fall, wobei bei mir zumindest die rechtliche Zulässigkeit kein Problem darstellen sollte. Wir haben eine fristlose Kündigung zum 14.11.2022 ausgesprochen und diese in 11/2022 auch so abgerechnet. Nun hat man sich gerichtlich auf eine fristgerechte Kündigung zum 30.06.2023 geeinigt, weshalb die Mitarbeiterin nun natürlich ab 11/2022 nachberechnet werden muss. Leider kann ich keinen neuen Beschäftigungszeitraum anlegen, da dies untermonatig ja nicht möglich ist. Wenn ich die Mitarbeitern allerdings erst ab 12/2022 wieder anmelde, finden die übrigen Tage aus 11/2022 ja leider keine Berücksichtigung. Ist meine einzige und richtige Möglichkeit wirklich die, dass ich einen komplett neuen Stammsatz mit einer fiktiven neuen Personalnummer in DATEV Lodas anlegen muss?Falls ja, ist dies überhaupt in 01/2023 zum 15.11.2022 möglich/zulässig? Vielen Dank im Voraus.
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