Wenn der Betrieb U1-pflichtig ist, musst du es umstellen. Man hat doch keine Wahl. Du kannst bei der Umstellung, wenn schonmal früher U1-Pflicht bestand, allerdings keinen anderen Erstattungssatz wählen, als zuletzt genutzt.
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Man kann davon ausgehen, ja. Die Meinungen in der Fachpresse sind hier recht einheitlich. https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/inflationsausgleichspraemie-6-pfaendbarkeit_idesk_PI42323_HI15404023.html
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