Hallo, "Geben Sie den Betrag für den vollen Monat ohne Berücksichtigung etwaiger tatsächlicher Entgeltkürzungen ein. Der Betrag ist nicht auf eine Beitragsbemessungsgrenze zu kürzen. Im Fall einer Midijobberechnung ist es das tatsächlich erzielte Entgelt, nicht die "beitragspflichtige Einnahme" daraus. Im Fall einer Umwandlung von laufendem sv-pflichtigem Entgelt im Rahmen einer betrieblichen Altersvorsorge ist es das laufende Entgelt ohne die Entgeltumwandlung. z. B. lfd. Entgelt 3.000,00 EUR, lfd. Gehaltsumwandlung 100,00 EUR; dann sind die 3.000,00 EUR einzutragen. Das laufende Netto vereinbart wird maschinell ermittelt." So steht es in der Direkthilfe zu diesem Eingabenfeld. Viele Grüße
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