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Fibu-Differenz durch Wiederabrechnung nach Auszahlung / Netto-Abzug

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letzte Antwort am 25.01.2024 15:10:07 von JChaker
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JChaker
Beginner
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Hallo zusammen,

 

für Hilfe bei der Lösung des folgenden Problems wäre ich sehr dankbar: Die Angaben zur bAV eines neuen Kollegen (Einstieg 01.10.2023) lagen erst mit Verzögerung vor. Aus diesem Grund wurde der Oktober zunächst ohne bAV abgerechnet und Ende November eine Einzel-Wiederabrechnung mit den entsprechenden Angaben durchgeführt. Da das Oktobergehalt bereits ausgezahlt war, sind 43,64 € zu viel gezahlt worden. Daher wurde im Dezember ein Netto-Abzug von 43,64 € vorgenommen. Nun weist aber das Konto 1740 0 (Verbindlichkeiten aus Lohn und Gehalt) nach wie vor ein Saldo in dieser Höhe auf. Wie lässt sich das sinnvoll auflösen?

 

Vielen Dank und beste Grüße

Julia Chaker

Claudia-
Einsteiger
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Hallo Chaker,

 

vergleich mal die Summen der Fibuliste.

 

Ich vermute das die Zahlen der Erstabrechnung in der Fibu sind. Das sind auch die Zahlen/Summen die gezahlt wurden ohne bAV.

 

Wir machen daher immer eine komplette Wiederabrechnung damit eine neue Liste und Summen mit an die Fibu gegeben wird.

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JChaker
Beginner
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Nachricht 3 von 6
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Hallo Claudia,

 

danke, aber gebucht sind die Beträge der Wiederabrechnung. Der Saldo ist ja durch die zu hohe Auszahlung (tatsächlich, aber auch in Bezug auf die Buchung) entstanden. Der Netto-Abzug hat zwar dazu geführt, dass nun unterm Strich der korrekte Netto-Verdienst ausgezahlt wurde, was aber aber keinen Einfluss auf den Saldo hat.

 

Viele Grüße

Julia

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k_hacker
Aufsteiger
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Ist bei der Lohnart  Netto-Abzug auch das Konto 1740 hinterlegt? oder landete der auf einem Vorschuss -Konto in der Fibu ?

VG
K. Hacker
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Claudia-
Einsteiger
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Hallo JChaker,

 

kann es sein das der Einbehalt der bAV, also dein Gegenstück auf dem Konto Verbindlichkeiten durch Einbehalt von Arbeitnehmern oder auf dem regulären Kostenkonto der bAV liegt? Kosten entstehen dem Arbeitgeber nur für seinen Anteil, nicht für die gesamte Summe. Andernfalls die Lohnkonten mal durchgehen. Irgendwo muss das Gegenstück zur Buchung sein.

 

Wenn ich es richtig verstanden habe, wurde die Wiederabrechnung 10/23 vor der regulären Novemberabrechnung gemacht? Der November wäre dann also korrekt abgerechnet?

Dann kann man eventuell die Zahlen in den zwei Monaten abgleichen.

 

 

 

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JChaker
Beginner
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Vielen Dank, der Hinweis hat weitergeholfen!

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letzte Antwort am 25.01.2024 15:10:07 von JChaker
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