Hallo Herr @Anton_Friesen , vielen Dank für Ihre Rückmeldung und die Hinweise. Eine Verständnisfrage habe ich noch zur aktuellen Funktionsweise: Wir beobachten, dass Mandanten beim Erstellen einer neuen Unterhaltung offenbar keinen Sachbearbeiter auswählen (können). In diesen Fällen erhält aktuell jedes Kanzleimitglied eine E‑Mail-Benachrichtigung zu der neuen Unterhaltung. Daher meine Rückfrage: Muss der Mandant bei der Erstellung der Unterhaltung zwingend eine zuständige Person auswählen, damit die Benachrichtigung gezielt zugestellt wird, oder wird diese Zuordnung der zuständigen Person an anderer Stelle (z. B. die Zuständigkeiten in den Stammdaten, wobei dort kein Punkt für Allgemein vorhanden ist) gesteuert? Vielen Dank vorab für die Klärung.
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