Hallo zusammen, bei uns wird aktuell für einen Mandanten in der Fleischwirtschaft KUG geprüft. Mitarbeiter bekommen Mittagessen gestellt, es werden 107 Euro unter Lohnart 2504 "Kost" als Sachbezug abgerechnet, steuer- und sv- pflichtig, LLJ in der Lohnabrechnung. Nun wird bei der Prüfung von der Arbeitsagentur moniert, dass diese 107 Euro im SOLL-Entgelt eingerechnet werden, im IST-Entgelt aber gekürzt werden. Dadurch bekäme der Mitarbeiter zu viel KUG. Die Forderung der Arbeitsagentur ist, das SOLL-Entgelt zu kürzen(!) Zitiert wird §2(6) SvEV: "Bei der Berechnung des Wertes für kürzere Zeiträume als einen Monat ist für jeden Tag ein Dreißigstel der Werte nach den Absätzen 1 bis 5 zugrunde zu legen..." kann ich den Einwand im Grundsatz nicht nachvollziehen. Kost ist doch in diesem Fall sv-pflichtige Brutto-Entlohnung, die der Mitarbeiter ohne Arbeitsausfall erhalten hätte und auf die eben Beiträge entrichtet werden. In anderen Fällen wurde das nicht beanstandet. Wie sieht die Community das? weiß ich nicht, wie ich das in L+G abrechnen soll um Korrektur-Antrag und -Liste zu erhalten. Wenn ich das manuell rechnen muss werde ich wahnsinnig, 19 Monate, 10 Mitarbeiter... Kann mir hier jemand einen Tipp geben wie das funktioniert, was ich da schlüsseln müsste? Vielen Dank! Grüße
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