Hallo, wir sind in in unserer Kanzlei aktuell mit folgenden Problem beschäftigt. Zum 01.01.2026 wurde die Besteuerung der Gastronomieleistungen einheitlich auf den ermäßigten Steuersatz geändert. Die betrifft lt. DATEV Dokument 5300382 auch die Besteuerung von Mahlzeiten an Mitarbeiter. Leider gibt es Bereich der Sachbezüge aber kein Automatik Konto mit 7%, Buchungsschlüssel können meines Wissens nach nicht über die Lohnbuchungsstapel übergeben werden. Das führt aktuell bei uns in der Kanzlei dazu, dass der FiBu Sachbearbeiter nacharbeiten muss. Neue Konten mit Automatik Funktion können nur im unbebuchten Bestand angelegt werden, was bei uns versäumt wurde. Ist in Planung, dass der DATEV Kontenrahmen um ein entsprechendes Standardkonto erweitert wird? Sonst würden wir uns die entsprechende Anlage für Wenn es dabei bleibt, dass diese Leistungen weiter ermäßigt besteuert werden.
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