... nach einem 'tieferen' Blick in die hiesige Satzung und einem Telefonat mit dem Verfasser der Satzung bzw. dem zuständigen Mitarbeiter der Stadtverwaltung, bin ich inzwischen der Meinung, dass die Gemeinde sich die 'Rohdaten' zur Berechnung der "Wiederkehrenden Straßenausbaubeiträge" nicht vom Finanzamt, sondern vom Grundbuchamt bzw. dem Katasteramt und aus den Bebauungsplänen der Gemeinde holt. Insofern hätte/hat eine Zusammenfassung mehrerer Flurstücke zu größeren "Wirtschaftlichen Einheiten" in meinem Fall vermutlich keine 'schädlichen' Auswirkungen auf die Höhe der "Wiederkehrenden Straßenausbaubeiträge"
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