Guten Abend, ich bin zwar kein Steuerberater, aber verwalte Immobilien. Dafür habe ich nun die ersten escheide vorliegen und werde Einspruch einlegen: in den konkreten Fällen hat das Finanzamt auf Basis der richtig übermittelten Eingaben und vor dem nachvollzogenen gesetzlichen Hintergrund inklusive speziellen Bewertunsgverfahren für die Grundsteuer (zB. Gebäude Afa 50 Jahre, Grundsteuer Gebäudelebensdauer 80Jahre) eine Nettokaltmiete ermittelt (10,57€/qm) die deutlich über dem hier geltenden Mietspiegel für besagte Immobilien (8-9€/qm) liegt. Auch vor dem Hintergrund der hier geltenden Mietpreisbremse ist es mir von Gesetzes wegen nicht gestattet die für die Grundsteuer relevante Nettokaltmiete zu verlangen. Dies gilt im Übrigen insbesondere für Wohnungen unter 60qm, darüber relativiert sich die Differenz. Ich denke hier schlagen die angesprochenen Pauschalierungen voll zu, oder sieht das jemand anders? mfg
... Mehr anzeigen