Hallo @PhilippRehm , ich habe Ihre Anfrage in 3 Fragestellungen mit jeweiliger Antwort unterteilt. Frage 1. Wann soll die Bankverbindung ins Rechenzentrum gesendet werden. Die Bankverbindung sollte in Ihrem Fall nach dem Kontenrahmenwechsel/Kontenüberleitung ins Rechenzentrum gesendet werden. Bankverbindung ans RZ senden Frage 2. In welchem Dateiformat sollte der Datenaustausch stattfinden? Der Datenaustausch kann entweder: über einen Mandantenübertrag/über das Rechenzentrum erfolgen Mandantendaten im DATEV RZ übertragen oder mit einer (Komplett)Bestandssicherung vom Vorberater (er sichert den Bestand und übergibt diesen an Sie und Sie spielen ihn ein Sichern und Einspielen von Mandantendaten Frage 3. Kontenüberleitung vom SKR03 auf den SKR 04 Direkt bei der Jahresübernahme von 2022 nach 2023 können Sie den SKR Wechsel durchführen. Im selbigen Übernahmefeld gibt es den Punkt Überleitungstabelle. Wenn Sie dieses Feld anklicken, öffnet sich das Fenster der Kontenüberleitung. In Ihrem Fall wählen Sie Vorjahreskontenüberleitung. Vorjahreskontenüberleitung bedeutet, Sie haben für den Mandanten im Rahmen der Jahresübernahme einen Kontenrahmenwechsel durchgeführt. Die Kontenüberleitungstabelle stellt beim SKR-Wechsel den Kontenrahmen des vorhergehenden Jahrs in Beziehung zum Kontenrahmen des Folgejahres. Sie benötigen die Kontenüberleitung, um z. B. in Auswertungen die Vorjahreswerte anzeigen zu können. Es werden Ihnen alle Konten in der ersten Spalte des alten SKR03 und in der 2 Spalte des neuen SKR04 angezeigt. Mit Ausnahme individuell angelegter Konten des Vorberaters. Diese müssten Sie dann in der Überleitungstabelle manuell zuordnen. Wie Sie dabei Vorgehen, finden Sie im Dokument Kontenüberleitung beschrieben. Sollten Sie dazu weitere Fragen haben, oder Unterstützung bei der Umsetzung benötigen, bitten wir Sie sich direkt in unserem Service unter der Nummer 0911-31938600 zu melden.
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