Hallo @m_brunzendorf, jepp - Ihre Lösung ist der Schlüssel. Hatte ich nur nicht ausprobiert, weil die DATEV nicht auf Ihre Antwort eingegangen war. Also nochmal für alle, die Lösung: in Lodas gibt es in der Tabelle wo die Zeiträume / der Austritt erfasst werden ein Feld "Einmalzahlungen nach Austritt berechnen". Dort ein Häkchen rein, dann wird die EPP auch nach Austritt berechnet und ausbezahlt. Und nochmal für alle, Achtung Anfängerfehler: Sofern der Arbeitnehmer bereits ausgeschieden ist das Häkchen im Feld "Einmalzahlungen nach Austritt berechnen" nicht im Abrechnungsmonat (bei mir Oktober 2022) machen, sondern im Austrittsmonat (bei mir September 2022). Grüße Felix Stieber
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