Hallo liebe Community, leidiges Thema EPP: Was macht LODAS wenn ich einen AN habe, der am 01.09.2022 angestellt war - Voraussetzung also erfüllt- , am 31.10.2022 ausscheidet und die Auszahlung EPP aber erst im Dezember erfolgt, weil sich der AG freundlicherweise dafür entschieden hat und aber jährlich Lohnsteueranmeldung abgibt. Mandant fragt ob das geht, tja... theoretisch würde ich sagen ja, aber technisch? Probeabrechnung kann ich ja leider noch nicht machen 🙂 Also gibt es dann eine Dezember-Abrechnung über 300,- € brutto? Welche Steuerklasse nimmt er dann? Automatisch 6 oder kann das bei entsprechender Bestätigung umgeschlüsselt werden? Muss ELStAM gemeldet werden? Fragen über Fragen... Vielen Dank schonmal, K.Werner
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