Hi @SabrinaK , man muss das hier immer "abstrakt" sehen: "DUO" = Vertrag mit der DATEV (hier hängen also beispielsweise auch die Zugangsmedien) Belege online = "Bestand der Kanzlei" (oder ggf. auch "Bestand des Mandanten", wenn man unter der mandantengenutzen Beraternummer anlegt) Wir haben hier beispielsweise diverse "Belegbestände" innerhalb von Unternehmen Online angelegt, ohne dass es für die Mandanten entsprechende Verträge gibt - weil sie es nicht nutzen, sondern wir das nur für die Automatisierungseffekte nutzen. Für den "Spaß" zahlen wir dann auch gerne die Gebühr für "Belege online". In eurem Fall muss aber der führende Berater tatsächlich noch eure Ordnungsbegriffe freigeben - denn nur er kann das Medium des Mandanten administrieren.
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