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Zwei Berater ein Mandant ein DUO

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letzte Antwort am 15.09.2022 21:38:24 von nadimb
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SabrinaK
Beginner
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Hallo zusammen, 

 

Wir haben bei uns ein kleines Problem: 

 

Und zwar betreuen wir ausschließlich Lohnmandate bei uns in der Kanzlei und haben somit viele Mandanten, die bei anderen Berater Fibu/JA haben. Jetzt wollen wir durch Zuordnung in die Mitgliedschaft des anderen Beraters den DUO Bestand mitnutzen. 

 

Wie genau ist hier das Vorgehen. Wir haben es mit einem Mandat testhalber versucht, jetzt sehe ich aber zwei DUO Bestände und der Mandant nur seinen ursprünglichen. Wir haben die Rechte für auch für die andere Beraternummer, aber ich kann daraus ja nicht die Lohnvorerfassung und die Digitale Personalakte in unseren Bestand bringen? 

 

Ich hoffe es war verständlich und es gibt vielleicht jemanden der hier weiterhelfen kann? 

 

Vielen Dank schon mal! 

jjunker
Allwissender
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Nachricht 2 von 11
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Perfekte Kandidaten für die Berater übergreifende Rechteverwaltung. @nadimb bist du da nicht in der Portierung? Dann kennst du ja vielleicht den richtigen DATEV Kontakt.?

 

Die digitale Lohnakte soll von Belege online gelöst werden. Wer da Ansprechpartner ist 🤔. .. 

MVP 
nadimb
Meister
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Nachricht 3 von 11
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Das zugrunde liegende "Problem" im vorliegenden Fall wird in erster Linie nicht die mitgliedschaftsübergreifende Rechtefreischaltung sein - denn diese ist einzig und ausschließlich für Daten im RZ bestimmt [ ich kann hier natürlich nicht beurteilen, ob die Rechte auf beiden Seiten korrekt vergeben sind - klingt zunächst allerdings noch nicht danach ].

 

Berater A und Berater B arbeiten jeweils "on prem" mit unterschiedlichen Ordnungsbegriffen - und nur einem gehört die Beraternummer mit entsprechendem RZ-Kennwort (Stichwort Beraternummern-Kennwortverwaltung).

 

Berater A: Rechnungswesen & Co. mit Mandantennummer XY und Berater 123

 

Berater B: Lohn mit Mandantennummer YZ und Berater 234

 

Man kann zwar im Lohnprogramm hinterlegen, dass die FiBu abweichende Ordnungsbegriffe hat - aber das löst nicht alle Probleme. 

 

Das Nadelöhr sehe ich beim Senden der Löhne ins DATEV-RZ - wird mangels RZ-Kennwort fehlschlagen. 

 

Die vorliegende Konstellation funktioniert in meinen Augen nicht [zumindest nicht mit dem gewünschten Funktionsumfang!] - ich lasse mich aber sehr gerne eines Besseren belehren.

Entschuldigung, seit wann siezen wir uns? - #Du

taxit
Fortgeschrittener
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Sehe ich exakt so wie @nadimb , ich fürchte es wird am Ende kein Weg an einem zweiten DUo-Bestand vorbeiführen...

 

Gruß Taxit

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nadimb
Meister
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Ich habe da jetzt eine Weile drauf rumgedacht. Die Konstellation - so wie bis hierhin geschildert - liest sich maximal unglücklich. Sei es drum - das war nicht gefragt.

 

Betrachten wir nochmal die Fakten: es gibt a) Mandant (M), b) Kanzlei 1 alles außer Lohn (K1) und Kanzlei 2 nur Lohn (K2)

 

Meine persönliche Vorgehensweise (ohne das mit den AGB der DATEV abgeglichen zu haben) sähe wie folgt aus:

 

  1. K1 bestellt für M einen DUO-Vertrag (hier läuft also das Zugangsmedium des M) und legt hier auch "Belege online" an (unter den Ordnungsbegriffen der Kanzlei [Berater XY / Mandant 123] 
  2. K2 legt "intern" einen Bestand in DUO an (Achtung: "Belege online" löst "Kosten" aus) und schiebt diesen auf die Ordnungsbegriffe der eigenen Kanzlei [Berater YZ / Mandant 234]
  3. K1 und K2 finden ein Commitement für den "Zugriff auf Daten im RZ für ein anderes Mitglied".
  4. K1 und K2 administrieren nach erfolgreicher Durchführung durch DATEV jeweils das Zugangsmedium für M korrekt.
  5. M hat beim Login in DUO nun zwei Bestände zur Auswahl XY führt ihn in sein "Rechnungswesen" und "YZ" führt ihn zu seinem Lohn.

Nicht zwingend "schön" (weil komplex in der Administration) - aber funktioniert. Zwischen K1 und K2 muss dann noch die Übergabe der Lohn-Daten nach ReWe geregelt werden. Sollte aber M nicht (be-)treffen (weil: Kunde ist König!).

 

Alternative:

 

  1. Der DUO-Bestand bei K1 wird unter der mandantengenutzten Unterberaternummer angelegt
  2. "Same" bei K2
  3. K1 und K2 haben ausreichend Vertrauen zu einander und tauschen das Kennwort für die Beraternummern-Verwaltung aus

 

Beim runterschreiben der Alternative habe ich ein "merkwürdiges" Bauchgefühl. Das kann ich mir nicht "AGB-kompatibel" vorstellen, weswegen ich es nicht zu Ende führe.

 

Führt mich zum Anfang: "unglückliche" Konstellation.

Entschuldigung, seit wann siezen wir uns? - #Du

metalposaunist
Unerreicht
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@nadimb schrieb:

Man kann zwar im Lohnprogramm hinterlegen, dass die FiBu abweichende Ordnungsbegriffe hat - aber das löst nicht alle Probleme.


Ha! Du warst das also 😜. Wo? Das kann ich für einen anderen Fall eventuell gebrauchen 😇.  

 

@SabrinaK; In so einem Fall wäre es deutlich entspannter, wenn man FiBu und Lohn unter der mandantengenutzten Beraternummer anlegt und beide StBs sich dann dort "einklinken". Dann braucht man nur die mandantengenutzte Beraternummer + Kennwort und das sollte prinzipiell funktionieren. 

 

Dann gibt der Berater, der die mandantengenutzte Beraternummer bei sich führt, diese auch für Euch frei, sodass die Personen beim Mandanten in Eurer Rechteverwaltung auftauchen und Du den Lohn administrieren kannst. 

 

Ob das auch so smooth geht, wenn die Leistungen unter der Kanzleiberaternummer liegen, müsste ich nochmal scharf nachdenken. Auch da könnte meine Idea helfen Rechteverwaltung online zum Ausprobieren 😉

 

Das größere Problem ist aber, dass man keine Gruppen bei fremden Mitgliedschaften nutzen kann, was einem echt die Administration zur Hölle 🔥 macht. Die macht so schon keinen Spaß wie Du merkst aber damit noch sehr viel weniger, weil sehr viel Aufwand. 

 

@nadimb: Wann genau soll das Rechteraum Management kommen? Der vorliegende Fall ist dazu prädestiniert 😎.  

#EmpoweringPeopleInTechnology – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
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nadimb
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@metalposaunist  schrieb:

@nadimb schrieb:

Man kann zwar im Lohnprogramm hinterlegen, dass die FiBu abweichende Ordnungsbegriffe hat - aber das löst nicht alle Probleme.


Ha! Du warst das also 😜. Wo? Das kann ich für einen anderen Fall eventuell gebrauchen 😇.  

Lohn und Gehalt mit Mandant öffnen -> Mandantendaten -> Finanzbuchführung -> Allgemeine Angaben -> Export/Abweichende Ordnugnsangaben -> ganz unten "Abweiche Ordnungsangaben". 

 

LODAS? Keine Plan! 😁

 

@nadimb: Wann genau soll das Rechteraum Management kommen? Der vorliegende Fall ist dazu prädestiniert 😎.  


Das Projekt hat den Beisatz "2025". Da müssen sich also alle noch etwas in Geduld üben 🙄

Entschuldigung, seit wann siezen wir uns? - #Du

jjunker
Allwissender
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K1) gibt K2) Zugriff auf sein System via RDP Verbindung bei sehr eng gezogenen Rechten innerhalb seines Systems. --> Datenschutz, Aufwand,.... und ahhhhh,. 

 

müsste wenn eine virtuelle Kiste sein (24/7) die keine Freigaben für die restliche Umgebung (Server/Netzwerk) hat und innerhalb des AP nur Lodas und der Ordnungsbegriff freigegeben ist.

Damit würde K1 aber K2 beauftragen und nicht der Mandant K2 beauftragen....🤔

 

auch ein großer Haufen 💩

 

insofern @nadimb sein Workaround ist wohl zielführend. 😶

MVP 
SabrinaK
Beginner
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Vielen Dank schon mal für die vielen Antworten. 

 

Ja das wird wohl der Weg sein. Also die Zuordnung zur anderen Mitgliedschaft ist nicht das Problem. Ich sehe auch beide Bestände schon, ich denke der andere Berater muss noch seinen Mandanten für unsere Berater/Mandantennummer freischalten. 

 

Wenn wir nur intern einen DUO Bestand anlegen, löst es aber keine Kosten für DUO ein zweites Mal aus? Klar für Belege online müssen wir den Betrag auch zahlen, das ist aber das geringere Übel^^  

Nur zweimal DUO Gebühren wären doch etwas blöd..

 

 

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jjunker
Allwissender
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Tipp Anfrage an DATEV ob das Verhalten AGB konform ist. Ich kann es mir leider nicht vorstellen. Ein stiller Bestand auf Beraternummer K2 darf wenn es keine Ausnahmeregel gibt eigentlich nicht an Mandanten gegeben werden.... 

Dürften Sie ja wenn kein DUO Vertrag bei einem anderen Berater vorläge auch nicht.

 

Wenn es so ist auch 💩 aber wie gesagt. 9€ ausgeben und Ruhe haben. Oder wo kein Kläger da kein Richter 🤔

 

Wie immer eine Frage von potentieller Strafe multipliziert mal Entdeckungswahrscheinlichkeit 😇

MVP 
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nadimb
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Hi @SabrinaK ,

 

man muss das hier immer "abstrakt" sehen:

 

"DUO" = Vertrag mit der DATEV (hier hängen also beispielsweise auch die Zugangsmedien)

 

Belege online = "Bestand der Kanzlei" (oder ggf. auch "Bestand des Mandanten", wenn man unter der mandantengenutzen Beraternummer anlegt)

 

Wir haben hier beispielsweise diverse "Belegbestände" innerhalb von Unternehmen Online angelegt, ohne dass es für die Mandanten entsprechende Verträge gibt - weil sie es nicht nutzen, sondern wir das nur für die Automatisierungseffekte nutzen. Für den "Spaß" zahlen wir dann auch gerne die Gebühr für "Belege online".

 

In eurem Fall muss aber der führende Berater tatsächlich noch eure Ordnungsbegriffe freigeben - denn nur er kann das Medium des Mandanten administrieren.

Entschuldigung, seit wann siezen wir uns? - #Du

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letzte Antwort am 15.09.2022 21:38:24 von nadimb
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