Hallo zusammen,
Wir haben bei uns ein kleines Problem:
Und zwar betreuen wir ausschließlich Lohnmandate bei uns in der Kanzlei und haben somit viele Mandanten, die bei anderen Berater Fibu/JA haben. Jetzt wollen wir durch Zuordnung in die Mitgliedschaft des anderen Beraters den DUO Bestand mitnutzen.
Wie genau ist hier das Vorgehen. Wir haben es mit einem Mandat testhalber versucht, jetzt sehe ich aber zwei DUO Bestände und der Mandant nur seinen ursprünglichen. Wir haben die Rechte für auch für die andere Beraternummer, aber ich kann daraus ja nicht die Lohnvorerfassung und die Digitale Personalakte in unseren Bestand bringen?
Ich hoffe es war verständlich und es gibt vielleicht jemanden der hier weiterhelfen kann?
Vielen Dank schon mal!
Perfekte Kandidaten für die Berater übergreifende Rechteverwaltung. @nadimb bist du da nicht in der Portierung? Dann kennst du ja vielleicht den richtigen DATEV Kontakt.?
Die digitale Lohnakte soll von Belege online gelöst werden. Wer da Ansprechpartner ist 🤔. ..
Das zugrunde liegende "Problem" im vorliegenden Fall wird in erster Linie nicht die mitgliedschaftsübergreifende Rechtefreischaltung sein - denn diese ist einzig und ausschließlich für Daten im RZ bestimmt [ ich kann hier natürlich nicht beurteilen, ob die Rechte auf beiden Seiten korrekt vergeben sind - klingt zunächst allerdings noch nicht danach ].
Berater A und Berater B arbeiten jeweils "on prem" mit unterschiedlichen Ordnungsbegriffen - und nur einem gehört die Beraternummer mit entsprechendem RZ-Kennwort (Stichwort Beraternummern-Kennwortverwaltung).
Berater A: Rechnungswesen & Co. mit Mandantennummer XY und Berater 123
Berater B: Lohn mit Mandantennummer YZ und Berater 234
Man kann zwar im Lohnprogramm hinterlegen, dass die FiBu abweichende Ordnungsbegriffe hat - aber das löst nicht alle Probleme.
Das Nadelöhr sehe ich beim Senden der Löhne ins DATEV-RZ - wird mangels RZ-Kennwort fehlschlagen.
Die vorliegende Konstellation funktioniert in meinen Augen nicht [zumindest nicht mit dem gewünschten Funktionsumfang!] - ich lasse mich aber sehr gerne eines Besseren belehren.
Sehe ich exakt so wie @nadimb , ich fürchte es wird am Ende kein Weg an einem zweiten DUo-Bestand vorbeiführen...
Gruß Taxit
Ich habe da jetzt eine Weile drauf rumgedacht. Die Konstellation - so wie bis hierhin geschildert - liest sich maximal unglücklich. Sei es drum - das war nicht gefragt.
Betrachten wir nochmal die Fakten: es gibt a) Mandant (M), b) Kanzlei 1 alles außer Lohn (K1) und Kanzlei 2 nur Lohn (K2)
Meine persönliche Vorgehensweise (ohne das mit den AGB der DATEV abgeglichen zu haben) sähe wie folgt aus:
Nicht zwingend "schön" (weil komplex in der Administration) - aber funktioniert. Zwischen K1 und K2 muss dann noch die Übergabe der Lohn-Daten nach ReWe geregelt werden. Sollte aber M nicht (be-)treffen (weil: Kunde ist König!).
Alternative:
Beim runterschreiben der Alternative habe ich ein "merkwürdiges" Bauchgefühl. Das kann ich mir nicht "AGB-kompatibel" vorstellen, weswegen ich es nicht zu Ende führe.
Führt mich zum Anfang: "unglückliche" Konstellation.
@nadimb schrieb:
Man kann zwar im Lohnprogramm hinterlegen, dass die FiBu abweichende Ordnungsbegriffe hat - aber das löst nicht alle Probleme.
Ha! Du warst das also 😜. Wo? Das kann ich für einen anderen Fall eventuell gebrauchen 😇.
@SabrinaK; In so einem Fall wäre es deutlich entspannter, wenn man FiBu und Lohn unter der mandantengenutzten Beraternummer anlegt und beide StBs sich dann dort "einklinken". Dann braucht man nur die mandantengenutzte Beraternummer + Kennwort und das sollte prinzipiell funktionieren.
Dann gibt der Berater, der die mandantengenutzte Beraternummer bei sich führt, diese auch für Euch frei, sodass die Personen beim Mandanten in Eurer Rechteverwaltung auftauchen und Du den Lohn administrieren kannst.
Ob das auch so smooth geht, wenn die Leistungen unter der Kanzleiberaternummer liegen, müsste ich nochmal scharf nachdenken. Auch da könnte meine Idea helfen Rechteverwaltung online zum Ausprobieren 😉.
Das größere Problem ist aber, dass man keine Gruppen bei fremden Mitgliedschaften nutzen kann, was einem echt die Administration zur Hölle 🔥 macht. Die macht so schon keinen Spaß wie Du merkst aber damit noch sehr viel weniger, weil sehr viel Aufwand.
@nadimb: Wann genau soll das Rechteraum Management kommen? Der vorliegende Fall ist dazu prädestiniert 😎.
@metalposaunist schrieb:@nadimb schrieb:
Man kann zwar im Lohnprogramm hinterlegen, dass die FiBu abweichende Ordnungsbegriffe hat - aber das löst nicht alle Probleme.
Ha! Du warst das also 😜. Wo? Das kann ich für einen anderen Fall eventuell gebrauchen 😇.
Lohn und Gehalt mit Mandant öffnen -> Mandantendaten -> Finanzbuchführung -> Allgemeine Angaben -> Export/Abweichende Ordnugnsangaben -> ganz unten "Abweiche Ordnungsangaben".
LODAS? Keine Plan! 😁
@nadimb: Wann genau soll das Rechteraum Management kommen? Der vorliegende Fall ist dazu prädestiniert 😎.
Das Projekt hat den Beisatz "2025". Da müssen sich also alle noch etwas in Geduld üben 🙄
K1) gibt K2) Zugriff auf sein System via RDP Verbindung bei sehr eng gezogenen Rechten innerhalb seines Systems. --> Datenschutz, Aufwand,.... und ahhhhh,.
müsste wenn eine virtuelle Kiste sein (24/7) die keine Freigaben für die restliche Umgebung (Server/Netzwerk) hat und innerhalb des AP nur Lodas und der Ordnungsbegriff freigegeben ist.
Damit würde K1 aber K2 beauftragen und nicht der Mandant K2 beauftragen....🤔
auch ein großer Haufen 💩
insofern @nadimb sein Workaround ist wohl zielführend. 😶
Vielen Dank schon mal für die vielen Antworten.
Ja das wird wohl der Weg sein. Also die Zuordnung zur anderen Mitgliedschaft ist nicht das Problem. Ich sehe auch beide Bestände schon, ich denke der andere Berater muss noch seinen Mandanten für unsere Berater/Mandantennummer freischalten.
Wenn wir nur intern einen DUO Bestand anlegen, löst es aber keine Kosten für DUO ein zweites Mal aus? Klar für Belege online müssen wir den Betrag auch zahlen, das ist aber das geringere Übel^^
Nur zweimal DUO Gebühren wären doch etwas blöd..
Tipp Anfrage an DATEV ob das Verhalten AGB konform ist. Ich kann es mir leider nicht vorstellen. Ein stiller Bestand auf Beraternummer K2 darf wenn es keine Ausnahmeregel gibt eigentlich nicht an Mandanten gegeben werden....
Dürften Sie ja wenn kein DUO Vertrag bei einem anderen Berater vorläge auch nicht.
Wenn es so ist auch 💩 aber wie gesagt. 9€ ausgeben und Ruhe haben. Oder wo kein Kläger da kein Richter 🤔
Wie immer eine Frage von potentieller Strafe multipliziert mal Entdeckungswahrscheinlichkeit 😇
Hi @SabrinaK ,
man muss das hier immer "abstrakt" sehen:
"DUO" = Vertrag mit der DATEV (hier hängen also beispielsweise auch die Zugangsmedien)
Belege online = "Bestand der Kanzlei" (oder ggf. auch "Bestand des Mandanten", wenn man unter der mandantengenutzen Beraternummer anlegt)
Wir haben hier beispielsweise diverse "Belegbestände" innerhalb von Unternehmen Online angelegt, ohne dass es für die Mandanten entsprechende Verträge gibt - weil sie es nicht nutzen, sondern wir das nur für die Automatisierungseffekte nutzen. Für den "Spaß" zahlen wir dann auch gerne die Gebühr für "Belege online".
In eurem Fall muss aber der führende Berater tatsächlich noch eure Ordnungsbegriffe freigeben - denn nur er kann das Medium des Mandanten administrieren.