Der Minijobber ist Student und hat kein weiteres Beschäftigungsverhältnis. Im Februar, Mai, Juli und August hat er gearbeitet, im Oktober will er wieder Arbeiten! Im September Arbeitet er nicht Zahlt der AG die Pauschale?
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Also sollte der AG nicht an den Minijobber auszahlen sondern Er soll sich die Pauschale über seine Steuererklärung (Selbstständigkeit) erstatten lassen?
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Der Mitarbeiter ist nur im September nicht verfügbar, da er keinen Dienst war nehmen kann! In den vorigen Monaten und nach dem September ist er wieder Verfügbar.
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Hallo zusammen, leider konnte mir bisher niemand weiterhelfen! Erhält der Minijobber die EPP vom Arbeitgeber oder über die Steuererklärung seiner Selbstständigkeit?
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Hallo, kann mir jemand sagen ob der Arbeitgeber die EPP an den Minijobber auszahlen muss, wenn dieser im September nicht verfügbar ist (er erhält in diesen Monat keine Abrechnung), aber im August und Oktober arbeitet?
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