Hallo Benjamin, das sollte problemlos möglich sein. Wir zahlen eine betr. KV, die halbjährlich im Voraus gezahlt werden muss, aber mntl. bei den Mitarbeiter*innen auf der Abrechnung abgerechnet wird (also in unserem Falle, jeweils 1/6). Das hat zudem den Vorteil, dass gleichzeitig die Sachbezugsgrenze geprüft wird. Bei uns handelt es sich um einen Monatsbeitrag, der auch aus Kostengründen halbjährlich bezahlt wird. LG
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