Hallo, prinzipiell können Sie Kostenstellen anlegen und diese den Mitarbeitern zuordnen. Die Grundlage für die Berechnung der Umsatzsteuerdifferenz wird auf die Kostenstelle verbucht, die Sie dem Mitarbeiter zugeordnet haben. Informationen dazu, wie Sie in Lohn und Gehalt Kostenstellen anlegen und den Mitarbeitern zuordnen können, finden Sie in unserem Dokument 9219366 – Kostenstellen/Kostenträger . Sollte dies nicht die Lösung sein, benötigen wir weitere Informationen. Wenden Sie sich dazu bitte über die üblichen Servicekanäle an uns, damit wir den Sachverhalt individuell prüfen können.
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