@Tanja_Schrödel schrieb: Super vielen Dank ein sehr guter Zusatz Hinweis, das gilt dann demnach auch für die Mandanten mit vierteljährlicher Lohnsteueranmeldungen auch wenn das Update beim August Lohnabruf noch nicht aufgespielt war? oder Genau, es kommt immer darauf an, die LSt-Anmeldung, in der die EPP berücksichtigt wird, mit der neuen Programmversion abzurechnen.
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