Sofern die Grenze nur einmalig überschritten wurde, müssen Sie das Häkchen nicht rausnehmen. Die Midijobgrenze wird vom Programm automatisch nicht angewandt - daher ja auch der Hinweis im Hinweis- und Fehlerprotokoll. Sie sollten nur ggf. prüfen, ob die Midijobgrenze insgesamt noch anzuwenden ist, d.h. einmal berechnen, wie hoch das voraussichtliche künftige durchschnittliche Entgelt ist. Sollte sich dabei herausstellen, dass die Midijobgrenze durchschnittlich überschritten wird, darf die Regelung auch in den Monaten, in denen der Verdienst darunter ist, nicht angewandt werden.
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