Hallo Herr Ahrendt, die Registerprüfung dient dem Bundesanzeiger lediglich der Kontrolle, dass ein offenlegungspflichtiges Unternehmen seine Verpflichtung zur Offenlegung nachgekommen ist. Ist die Registerprüfung erfolgreich durchlaufen, so haben Sie im Assistentenschritt "Stammdaten des Unternehmens" die Möglichkeit, die Unternehmensbezeichnung gemäß Ihres Sachverhaltes anzupassen und entsprechend offenzulegen. Mit freundlichem Gruß Bernhard Frauenknecht Produktmanagement und Service Betriebliches Rechnungswesen DATEV eG
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