Hallo Liebe Community!
Ich versuche grade eine Hinterlegung vorzubereiten, bei der inzwischen aus einer UG eine GmbH geworden ist. Laut Bundesanzeiger Verlag ist nur eine Übermittlung unter dem neuen Namen vorgesehen und die alte Bezeichnung soll "auf der vorletzten Seite im Bemerkungsfeld mit Betrifft Firma..." eingetragen werden.
Jetzt möchte ich aber gerne den Datev Offenlegungsassistenten nutzen. Eine Aktuelle Abfrage der Registergerichtsinformationen ist dort pflicht. Gibt es eine Möglichkeit das Feld für Bemerkungen von hier anzusprechen? Wie werden solche Fälle im Programm gelöst??
Hallo Herr Ahrendt,
so ein Aufwand für eine Hinterlegung? Es ist zu lange her, aber ich meine der Bundesanzeiger stellt, bei einer Offenlegung, automatisch in der neuen Firmierung einen Verweis auf die "alte" her.
Gruß
C. Rohwäder
Hallo Herr Ahrendt,
die Registerprüfung dient dem Bundesanzeiger lediglich der Kontrolle, dass ein offenlegungspflichtiges Unternehmen seine Verpflichtung zur Offenlegung nachgekommen ist.
Ist die Registerprüfung erfolgreich durchlaufen, so haben Sie im Assistentenschritt "Stammdaten des Unternehmens" die Möglichkeit, die Unternehmensbezeichnung gemäß Ihres Sachverhaltes anzupassen und entsprechend offenzulegen.
Mit freundlichem Gruß
Bernhard Frauenknecht
Produktmanagement und Service
Betriebliches Rechnungswesen
DATEV eG