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Offenlegung mit Registergerichtsinformationen nach "umfirmierung"

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letzte Antwort am 06.06.2017 10:25:45 von Bernhard_Frauenknecht
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phileppp
Beginner
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Hallo Liebe Community!

Ich versuche grade eine Hinterlegung vorzubereiten, bei der inzwischen aus einer UG eine GmbH geworden ist. Laut Bundesanzeiger Verlag ist nur eine Übermittlung unter dem neuen Namen vorgesehen und die alte Bezeichnung soll "auf der vorletzten Seite im Bemerkungsfeld mit Betrifft Firma..." eingetragen werden.

Jetzt möchte ich aber gerne den Datev Offenlegungsassistenten nutzen. Eine Aktuelle Abfrage der Registergerichtsinformationen ist dort pflicht. Gibt es eine Möglichkeit das Feld für Bemerkungen von hier anzusprechen? Wie werden solche Fälle im Programm gelöst??

cro
Experte
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Hallo Herr Ahrendt,

so ein Aufwand für eine Hinterlegung? Es ist zu lange her, aber ich meine der Bundesanzeiger stellt, bei einer Offenlegung, automatisch in der neuen Firmierung einen Verweis auf die "alte" her.

Gruß

C. Rohwäder

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DATEV-Mitarbeiter
Bernhard_Frauenknecht
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Herr Ahrendt,

die Registerprüfung dient dem Bundesanzeiger lediglich der Kontrolle, dass ein offenlegungspflichtiges Unternehmen seine Verpflichtung zur Offenlegung nachgekommen ist.

Ist die Registerprüfung erfolgreich durchlaufen, so haben Sie im Assistentenschritt "Stammdaten des Unternehmens" die Möglichkeit, die Unternehmensbezeichnung gemäß Ihres Sachverhaltes anzupassen und entsprechend offenzulegen.

Mit freundlichem Gruß

Bernhard Frauenknecht

Produktmanagement und Service

Betriebliches Rechnungswesen

DATEV eG

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letzte Antwort am 06.06.2017 10:25:45 von Bernhard_Frauenknecht
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