Ein Hallo in die Runde, habe eine Firma wo die BKV als Sachlohn abgrechnet werden soll, es gilt die Sachbezugsgrenze von 50,00 Euro, Lohnsteuer- und SV-Frei. Nun meine Frage: Muss dieser Sachbezug auf der Lohnabrechnung angegeben werden, wenn ja, welche Lohnarten müssen verwendet werden. Vielen Dank im voraus für die Antworten.
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