Hallo, rechtlich können wir nicht beurteilen, ob die betriebliche Krankenversicherung als Sachbezug abgerechnet werden darf und ob in diesem Fall die Sachbezugsgrenze in Höhe von 50,00 Euro zum Tragen kommt. Bitte wenden Sie sich zur Klärung an den zuständigen Versicherungspartner. Wie Sie einen Sachbezug abrechnen können haben wir im Dokument 5303358 für Sie zusammengefasst. Eventuell hilft Ihnen auch dieser Beitrag in der Community: https://www.datev-community.de/t5/Personalwirtschaft/Betriebliche-Krankenversicherung-LODAS/m-p/65361#M14026
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