Wenn in der Vergangenheit mehrere Bereiche angelegt waren, ist es laut den vorliegenden Datev-Informationen nicht mehr möglich, für neue Jahre Bereiche ohne Zuordnung zu einem bestimmten Bereich (Handelsrecht/Steuerrecht) anzulegen/fortzuführen. Es dürfte allerdings (hoffentlich) allgemein bekannt sein, dass auch wenn vorübergehend mehrere Bereiche notwendig waren, es in einem zukünftigen Zeitraum keine Notwendigkeit für mehrere Bereiche gibt. Einfaches Beispiel: Sonderabschreibung bei Anlagevermögen, nach dem Abgang des Anlagevermögens gibt es keine Abweichung zwischen Handelsrecht und Steuerrecht mehr). Damit wird also für folgende Zeiträume nur noch ein Abschluss (zwangsläufig Bereich Handelsrecht) notwendig. Dieser stellt dann gleichzeitig die Einheitsbilanz und damit auch die steuerliche Bilanz dar. Dies scheint aktuell bei der Datev aber nicht bekannt zu sein beziehungsweise technisch nicht umgesetzt, Beispiele: Nur ein Bereich (Handelsrecht) vorhanden, aber bei Übermittlung E-Bilanz wird zwingend und unabänderbar "Handelsrecht mit Überleitungsrechnung" voreingestellt. Statt eine Auswahlmöglichkeit "Einheitsbilanz" zu geben, werden stattdessen Hilfedokumente geschaffen, in denen um dieses Problem herum gearbeitet wird, in dem eine Anleitung gegeben wird, eine Überleitungsrechnung mit Null-Werten zu erstellen. Nur ein Bereich (Handelsrecht=Einheitsbilanz) vorhanden, aber die Übermittlung E-Bilanz ist nicht möglich, da die GmbH eine Ausschüttung vorgenommen hat. Daher gibt es eine Differenz zwischen GuV und steuerlichem BVV. Es werden im Programm allerdings keinerlei Funktionen oder Fenster angezeigt, mit denen sich die entsprechenden BVV-Angaben erfassen lassen. Zum Vergleich: Nur ein Bereich (ohne Zuordnung = Einheitsbilanz) und die entsprechenden Funktionen sind vorhanden. Es wäre also dringend geboten, dass die Datev die Behandlung des Bereiches "Handelsrecht" als "dies wird bestimmt keine Einheitsbilanz sein und damit steuerlich sicherlich nicht relevant sein" aufgibt, insbesondere wenn neben diesem Bereich keine weiteren Bereiche in dem Jahr existieren. Nebenbei: Die Pflege von mehreren Bereichen und die Erstellung unnötiger zusätzlicher Abschlüsse nur weil bei der Datev "Handelsrecht = Einheitsbilanz" unbekannt ist, lässt sich schwer dem Mandanten verkaufen/in Rechnung stellen. Sollen wir die entstehenden Mehraufwendungen der Datev in Rechnung stellen?
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