Das wird schwierig. Sie müssten den oder dienenige zur Hilfe haben der den Lohn abgerechnet hat oder Zugriff auf die Auswertungen haben. Weil im Beitragsnachweis steht die Aufdrösselung. Im Normalfall gehen die 2% auf 6036 und der Rest auf 6171 allerdings nur bei Nettolohnverbuchung. Mache ich in der Kanzlei eigentlich überhaupt nicht mehr. Sondern nur noch Bruttolohnverbuchung dann können Sie wenn das im Lohn ( Lodas oder LuG ) richtig angelegt ist die kompletten Buchungssätze in Kanzlei Rewe einlesen, dann wiederum wird die Zahlung Bun auf 3720 oder 3759 gebucht je nachdem ob mit oder ohne Schätzverfahren. Diese Konten muss mann dann monatlich abstimmen und via Lerndatenbank so einstellen das ein monatliches Ausziffern automatisch erfolgt.
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