Hallo, folgendes Problem: Ich habe einen Arbeitnehmer der sv-pflichtig über der BBG verdient und zusätzlich einen Nebenjob von 460,00 EUR hat. Wir rechnen den Nebenjob im LODAS ab. Bis 09/2022 kein Problem. Personengruppe 101 - BGS 9111 und in der Registerkarte Entgelt über BBG unter Personaldaten/Sozialversicherung/Mehrfachbeschäftigung das laufende Gesamtentgelt eintragen. Ab 10/2022 mit Bestandsschutz ändert sich ja die Personengruppe auf 109 - BGS bleibt eigentlich gleich. Es kommt eine Fehlermeldung, dass der BGS (9111) nicht für die Personengruppe zulässig ist. Weiteres Problem ist, dass ich um den Bestandsschutz (Personaldaten/Sozialversicherung/Allgemeine SV-Daten/Midijob) aktivieren zu können, das Feld Midijob anhaken muss. Aber durch die Zusammenrechnung mit dem Hauptjob ist es kein Midijob. Bleibt eventuell alles wie vor 10/2022? Danke für eure Hilfe.
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